Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EM-Ofentechnik, Nathalie Dürregger, Fronbühel 27, 4881 Straß im Attergau

Straß im Attergau, im November 2016

AGBs zum Download

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Geschäftsbedingungen von Kunden haben keine Geltung, es sei denn, dass sie im Einzelfall schriftlich durch die Fa. EM-Ofentechnik, Nathalie Dürregger anerkannt
wurden. Mit der Unterfertigung eines Auftrages oder Übersendung einer Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen
Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsanbahnung

1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für mündliche
Nebenabreden. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen oder mit einem Angebot übermittelten Angaben, Zeichnungen,
Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sowie Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und unter
Vorbehalt der Richtigstellung von Irrtümern, Druck-, Schreib- und Rechenfehler.
2. Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist ein Entgelt zu bezahlen, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Bei Beauftragung aufgrund des
Kostenvoranschlages entfällt die Entgeltspflicht bzw. werden bereits geleistete Zahlungen dem Kunden gutgeschrieben.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Aufträge und Bestellungen sind schriftlich oder über unseren Online-Shop zu erteilen.
2. Der Vertrag kommt erst mit der Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande. Sofern die Auftragsbestätigung vom erteilten Auftrag abweicht, gilt die Zustimmung
des Kunden als erteilt, sofern dieser nicht innerhalt von 5 Werktagen, spätestens jedoch vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung erklärt, mit den Änderungen
nicht einverstanden zu sein.
3. Für die Durchführung des Auftrages ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
4. Nachträgliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen, firmenmäßigen Bestätigung durch uns.
5. Rücksendungen von lt. Bestellung gelieferter Ware kann nur nach schriftlicher Zustimmung von Fa. EM-Ofentechnik auf Kosten des Käufers erfolgen.
6. Die Stornierung eines Auftrages durch den Käufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von uns möglich. In diesem Fall ist die Fa. EM-OFENTECHNIK berechtigt, neben
der Geltendmachung allfälliger sonstiger Ansprüche ein Stornoentgelt von 20 % des Auftragswertes als Mindestschaden zu berechnen. Bei abzuholender Ware ist die
Fa. EM-OFENTECHNIK im Falle des Annahmeverzuges (Nichtabholung) berechtigt, nach Ablauf von einem Monat ab Rechnungsdatum unbeschadet der eingetretenen
Fälligkeit die Ware auf Rechnung des Käufers bestmöglich zu veräußern.

§ 4 Lieferbedingungen

1. Der Umfang der zu liefernden Ware bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung. Konstruktions- und Formatänderungen bleiben vorbehalten, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart. Die Angaben in den Beschreibungen Leistung, Gewicht, Maße sind als annähernde Angaben zu betrachten. Leistungen die nicht in der
Auftragsbestätigung angeführt sind, sind nicht bestellt. Sollten Vorarbeiten erforderlich sein, müssen diese vom Besteller auf seine Kosten rechtzeitig durchgeführt
werden.
2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit betriebliche Gründe dies erfordern. Bei Teillieferung steht uns das Recht zu, Teilzahlungen zu verlangen.
3. Die Abnahme der Lieferung oder Leistung hat zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen
oder Lieferungen. Erfolgt die Abnahme nicht termingerecht und vereinbarungsgemäß so befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug. Ist Zahlung bei Lieferung
vereinbart, so gilt die Nichtleistung der Zahlung zum vereinbarten Termin als Annahmeverweigerung. Wir können für alle uns aus Annahmeverzug oder -verweigerung
entstehenden Kosten und Aufwendungen Schadenersatz verlangen.
4. Verpackungskosten werden nicht in Rechnung gestellt. Mit der ARA-Lizenznummer 18998 sind alle Verpackungen von uns entpflichtet.
5. Lieferung und Versand erfolgen ab unserem Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Gefahrenübergang findet bei Übergabe an den Spediteur statt. Im Falle
eines vereinbarten Zusendungsortes gilt die Leistung als mit dem Abgang von Fa. EM-OFENTECHNIK als erbracht. (Erfüllung). Fixgeschäfte sind ausdrücklich
schriftlich zu vereinbaren. Aus Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist können keine Schadensersatzforderungen hergeleitet werden, ebensowenig Forderung auf
frachtfreie Nachlieferung etwaiger Lieferrückstände. Bei Lieferung ohne vereinbarten Zusendungsort gilt die Leistung als mit der Absendung der Meldung der
Abholbereitschaft erbracht (Erfüllung). Ware die zur Abholung bereitgestellt ist, wird bei Nichtabholung in jedem Fall spätestens nach einem Monat in Rechnung gestellt
und auf Rechnung und Gefahr des Käufers eingelagert.
6. Der Käufer hat bei Übernahme der Ware diese sorgfältig zu prüfen. Schäden sind unverzüglich nach Erhalt der Ware dem Spediteur geltend zu machen. Der Käufer hat
Mängel binnen 8 Tagen nach Übernahme der Ware unter genauer Bezeichnung des Mangels und Auftragsnummer bei sonstigem Verlust aller Ansprüche mittels
rekommandierten Schreiben zu rügen. Dies trifft im Falle einer Divergenz zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung zu. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den
Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist
zu geben. Die Weitergabe/Weiterverarbeitung von mangelhafter Ware ist unzulässig.

§ 5 Eigentumsvorbehält

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum, auch bei Verarbeitung/Montage.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
3. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, zu verarbeiten bzw. zu montieren, so lange er nicht in Verzug ist. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 6 Vergütung

1. Die Preise verstehen sich zzgl. Fracht und MwSt. Nach Ablauf der Fristen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Im Falle von Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszinsen, Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten zu verrechnen. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Einziehungs- und Diskontspesen
gehen zu Lasten des Kunden.
2. Skontoabzüge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Bei vereinbarten Teilzahlungen verliert die Skontovereinbarung bei Verletzung der Skontofrist für
sämtliche Zahlungen, auch für die Vergangenheit, ihre Wirksamkeit.
3. Gewährte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
4. Bei Erstgeschäften wird nur gegen Kassazahlung/Vorauskasse geliefert.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
6. Der Kunde räumt der Fa. EM-OFENTECHNIK das Recht ein und erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass Bonitätsauskünfte bei Dritten (Banken, etc.) eingeholt
werden dürfen.

§ 7 Gefahrenübergang

1. Alle Gefahren, auch die Gefahr des zufälligen Untergangs, gehen zum Zeitpunkt der Erfüllung mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Dieser hat den
notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Durch die Fa. EM-OFENTECHNIK wird nur dann Versicherungsschutz veranlasst,
soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 8 Qualität

1. Lieferungen erfolgen in fachgemäßer Durchschnittsware.
2. Abweichungen in Farbe oder Ausführung sind unvermeidlich, dies gilt besonders für Ersatz- und Ergänzungslieferungen, sowie für Sonderanfertigungen. Derartige
Abweichungen müssen vom Käufer akzeptiert werden. Musterstücke stellen in Beschaffenheit und Farbe immer den Durchschnitt der Lieferung dar.
3. Bei versteckten Fehlern leistet EM-OFENTECHNIK für das Material Ersatz. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung und Schadenersatz

1. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder wegen Verzugs werden ausgeschlossen, sofern dies nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig durch EM-OFENTECHNIK verschuldet sind. Unternehmer tragen dafür die Beweislast. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht jedoch bei
Personenschäden sowie Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist wird mit Unernehmen auf ein Jahr ab Leistungserbringung festgesetzt.
2. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer wir auf 6 Monate beschränkt. Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich bei Übernahme oder längstens binnen 8
Tagen schriftlich rekommandiert zu rügen, widrigenfalls sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.
3. Ersatz von mittelbaren Schaden wird nicht gewährt, ebenso nicht Mängelfolgeschäden und entgangenem Gewinn.
4. Verschleißteile, normale Abnützung, sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleitung
ausgenommen.
5. Fa. EM-OFENTECHNIK leistet ausschließlich in Form von Austausch der mangelhaften Ware Gewähr.
6. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware durch den Käufer oder von dritter Seite bearbeitet, repariert oder verändert wurde, sowie bei Einbau von Teilen
fremder Herkunft. Die Kosten einer Mängelbehebung innerhalb der Gewährleistungsfrist durch den Käufer oder einen Dritten sind von EM-OFENTECHNIK nur dann zu
ersetzen, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die eigenen Verbesserungspflichten verletzt hat.

§ 10 Produkthaftung

1. Der Vertrag unterliegt den zwingenden Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes (PHG). Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder
Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen EM-Ofentechnik, Nathalie Dürregger, richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte
weist nach, dass Fehler in EM-OFENTECHNIKs Sphäre verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Einschränkungen jeglicher Art der für den Käufer
aus dem PGH resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der EM-OFENTECHNIK nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen
zustehenden Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.

§ 11 Datenschutz

1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und alle sich aus der Bestellung ergebenden Information in unsere Kundenkartei
aufgenommen und zu Zwecken der Kundenbetreuung EDV-unterstützt verarbeitet werden können. Ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit zulässig.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Es gilt in jedem Fall östereichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten, insbesonder Lieferung und Zahlung ist für sämtliche Vertragsteile Straß im Attergau. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht inVöcklabruck.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Sämtliche Designmerkmale, Konstruktionszeichnungen, Planzeichnungen, Fotos, etc. sind in der Urheberschaft von EM-OFENTECHNIK.

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